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Schaykh Abu Muhammad al Maqdisi - Die Ibadah
Die ‘Ibādah
معناها، صفاته، شروط قبولها
Ihre Bedeutung, ihre Eigenschaften und die Bedingungen für ihre Annahme
Von Shaykh Abû Muĥammad Al-Maqdisî
Die Bedeutung der ‘Ibādah:
Die Terminologie des Wortes Al-‘Ibādah in der arabischen Sprache stammt von (den Worten) Al- Khudu‘ (die Unterwürfigkeit), Al-Inqiyyad (der Gehorsam) und Al-Tathallul (die Demut) ab. Man sagt (in der arabischen Sprache): „Ba’irun mu‘abbad“ oder „Tariqun mu‘abbad“ - sprich ein Reittier oder ein Weg, welcher unterwürfig, gefügig und leicht zu führen bzw. zu bestreiten ist.
Die Terminologie des Wortes (Al-‘Ibâdah) in der Sharî‘ah ist die höchste (maximale) Liebe, mit der höchsten (maximalen) Demut und wie es Shaykh Al-Islām Ibn Taymiyyah – möge Allāh der Erhabene sich seiner erbarmen – (folgend) definierte:„Die ‘Ibādah ist eine umfassende Bezeichnung für alles was Allāh liebt und woran Er Wohlgefallen hat, von den innerlichen und äußerlichen Aussagen und Taten.
“ (Al-Fatāwā Sammlung)Somit ist die Bedeutung der ‘Ibādah weit umfassend und nicht, wie viele der Menschen es erachten, indem sie es auf Sujûd (die Niederwerfung), Ruku‘ (die Verbeugung) und Ŝalāh (das Gebet) beschränken. Und so [aus diesem falschen Verständnis heraus] richten sie ihre ‘Ibādah durch andere Arten der ‘Ibadāt1, an jemand anderes, außer Allāh, während sie es selbst nicht merken, und somit in den Shirk fallen, den Allāh nicht vergibt, wenn man darauf (verbleibend) stirbt.
Der über alles Erhabene sagte:„Allāh vergibt gewiß nicht, dass man Ihm (etwas) beigesellt (Shirk begeht).
Doch was außer diesem ist, vergibt Er, wem Er will [..]“ (Al-Nisā‘: 4:48)
Deshalb ist jeder dazu verpflichtet, der vor dem Feuer gerettet werden und ins Paradies eintreten will, die Bedeutungen und Arten der ‘Ibadāt zu verstehen, damit er sie allesamt (alleinig) für Allāh, den über alles Erhabenen gebührt2.
Denn dies ist Sein Recht – gepriesen ist Er – über die Diener, und wenn sie es erfüllen, verpflichtet Er sich – gepriesen ist Er – sie ins Paradies eintreten zu lassen, wie es im Hadîth von Mu‘adh bin Ĵabal – Allāhs Wohlgefallen sei – auf ihn überliefert wurde.So umfasst die Bedeutung der ‘Ibādah Rituale und Gottesdienste, wie Sujûd (die Niederwerfung), Ruku‘ (die Verbeugung) und Ŝalāh (das Gebet). Genauso ist der Du‘ā von der ‘Ibādah und die Istighāthah (das um Hilfe bitten) wozu nur Allāh alleine die Macht besitzt (dieser zu erwidern) fällt darunter (Du’ā).
So ist dies von der ‘Ibādah, die an niemanden außer Allāh gerichtet werden darf. Auch die Isti’āthah (die Zufluchtsuche) gehört zur ‘Ibādah.„Und einige Männer von den Menschen pflegten Zuflucht zu suchen bei (einigen) Männern von den Ĵinn, doch diese mehrten ihnen die Drangsal.“ (Al-Ĵinn:6)Ebenso Dhabĥ (das Schlachten) und Nadhr3 und dergleichen sind allesamt von der ‘Ibādah, die an niemanden außer Ihn (Allāh) gerichtet werden dürfen. Der Gepriesene sagte:„Sprich: Gewiß, mein Gebet und mein (Schlacht)opfer, mein Leben und mein Sterben gehören Allāh, dem Herrn der Weltenbewohner. Er hat keinen Teilhaber. Dies ist mir befohlen worden, und ich bin der erste der Muslime (Gottergebenen).“ (Al-An’am: 162-163)
Der Erhabene sagte auch:„So bete zu deinem Herrn und opfere (bzw. schlachte).“ (Al-Kauthar: 2)
So sind die Opferung und Schlachtung wie das Gebet (eine ‘Ibādah); sie müssen Allāh, dem über alles Erhabenen, alleine gebührt werden (so dass der Tauĥid erfüllt wird).Und der Gesandte –Allāhs Segen und Frieden seien auf ihm – sagte über die Du’ā (das Bittgebet.):„Der Du’ā ist die (sprich von der) ‘Ibādah“4Mit der ‘Ibādah kann auch die absolute (unbeschränkte) Gehorsam- und Folgsamkeit gemeint sein. Der über alles Erhabene sagte:„Habe Ich euch, O Kinder Adams, nicht als Verpflichtung auferlegt, dass ihr nicht dem Satan die ‘Ibādah gebühren (dienen) sollt - gewiß er ist euch ein offensichtlicher Feind –.“ (Ya-Sin: 60)So besteht die ‘Ibādah gegenüber dem Satan (wie in diesem Vers erwähnt wurde) darin, dass man ihmGehorsamkeit leistet.
Ebenso die Aussage des über alles Erhabenen über Pharao und seine Gefolgschaft:»Sie sagten: "Sollen wir denn zwei menschlichen Wesen unseresgleichen glauben, wo doch ihr Volk in unserem Dienst steht (wörtl.: „‘Abidûn“: „uns die ‘Ibādah gebührt“)?"« (Mu’minûn: 47)So repräsentiert die ‘Ibādah die vollkommene Gehorsam- und Folgsamkeit in jeder Angelegenheit – und dies darf nur allein an Allāh gerichtet werden, und wenn es an jemand anderen gerichtet wird, sind es zwei Arten (die man unterscheidet):
1. Eine Gehorsamkeit im Sündigen gegenüber Allāh – Gepriesen und Erhaben ist Er – (ohne die Sünde als ĥalāl (erlaubt) zu erklären), wie etwa, wenn der Satan einer Person gegenüber die Unzucht ausschmückt (sprich ihn dazu verführt eine Sünde zu begehen) und er ihm darin gehorcht oder dass sein Gebieter ihm befielt Alkohol zu trinken und er ihm darin gehorcht, oder sein Chef ihm befiehlt den Bart abzurasieren und er ihm darin gehorcht, während er (weiterhin daran) glaubt, dass dies ĥarām (verboten) ist.
Eine solche Gehorsamkeit wird von der Bezeichnung der ‘Ibādah umfasst (sprich ist Teil der Definition der ‘Ibādah) und dessen Begeher wird als „‘Abid5 des Satans“ bezeichnet.
Er folgt also ihm (dem Satan) und erreicht (jedoch) nicht den Kufr6, außer wenn er die Sünde für ĥalāl erklärt. Vielmehr ist er ein Sündiger, und der Prophet – Allāhs Segen und Frieden seien auf Ihm – warnte allzu sehr davor, als er sagte:„Kein Gehorsam gegenüber einem Geschöpf beim Sündigen gegen Allāh. Der Gehorsam (darf) nur im Guten sein.“ (Überliefert von Muslim)
2. Eine Gehorsamkeit im Urteilen und in der Gesetzgebung (sprich in der Festlegung von dem was erlaubt und verboten ist):Und dies gebührt alleinig nur Allāh – Gepriesen und Erhaben ist Er - (sprich etwas für erlaubt bzw. verboten zu erklären), und wenn es jemand anderem außer Allāh gebührt wird, so ist dies großer Shirk, denn die Urteilsgewalt und die Gesetzgebung steht alleinig Allāh, - dem Einen und Allmächtigen - zu.
Der Gepriesene und über alles Erhabene sagte:„und Er beteiligt niemanden an Seiner Urteilsgewalt (Gesetzgebung).“ (Al-Kahf: 26).
Der über alles Erhabene sagte auch:„Die Gesetzgebung (Urteilen) obliegt nur Allāh.“ (Yûsuf: 40)So ist die Urteilsgewalt und Gesetzgebung von den spezifischen Eigenschaften der Uluhiyyah7 (Gottheit).
Aus diesem Grund ist von den Bedeutungen des Wortes: „Ilāh (Gott)“: „der Gesetzgeber“ und von den Namen Allāhs: „Al-Ĥakam“ (der Richter, Urteiler) und „Al-Ĥakîm“ (der Allweise).
Wer also ein Gesetz oder ein anderes Urteil, als das, welches Allāh – Gepriesen und Erhaben ist Er - als Sein Urteil (und maßgebendes Gesetz) bestimmt hat, erlässt oder (sich oder andere) dazu verpflichtet (sich daran halten zu müssen), so hat er (für) sich eine Eigenschaft von den Eigenschaften der Uluhiyyah (Gottheit) in Anspruch genommen und ist damit wie Pharao, als er sagte:"[..] keinen anderen Gott weiß ich für euch als mich (selbst). [..]“ (Al-Qaŝaŝ: 38)
Die Beweise dafür, dass das bloße Gehorchen und Befolgen von jemand anderem außer Allāh – Gepriesen und Erhaben ist Er – in der Urteilsgewalt und Gesetzgebung ein Shirk ist, sind viele. Dazu zählt Seine Aussage – über alles Erhaben ist Er -:„(…)Die Satane geben ihren Auliyyā‘ (Schützlingen, Anhängern, Unterstützern) in der Tat ein, mit euch (darüber) zu diskutieren, doch wenn ihr ihnen gehorcht, seid ihr fürwahr Mushrikûn8.“ (Al-An’am: 121)
So war das Gehorchen der Auliyyā‘ des Satans hier ein Shirk und eine ‘Ibādah, die an jemand anderes außer Allāh – Gepriesen und über alles Erhaben ist Er – gerichtet wurde, weil es eine Gehorsamkeit in der Urteilsgewalt und Gesetzgebung darstellt – sprich im Erlauben und Verbieten, was niemandem außer Allāh – Gepriesen und über alles Erhaben ist Er – zusteht.Wie Al-Ĥākim und andere mit einer authentischen Überlieferungskette von Ibn ‘Abbās – Allāhs Wohlgefallen auf Ihm – überlieferten, dass Leute von den Mushrikûn mit den Muslimen über das Schlachten und Verbieten des Verendetem (sprich nicht geschlachtetes Fleisch) diskutierten und sagten:„Ihr esst von dem, was ihr tötet, doch esst ihr nicht von dem, was Allāh tötet – sprich das Verendete – “, da sagte Allāh, der über alles Erhabene: „doch wenn ihr ihnen gehorcht, seid ihr fürwahr Mushrikûn.“So ist das bloße Gehorchen in solchen Dingen Shirk.Ibn Kathîr - Allāh möge sich seiner erbarmen – sagte (in der Deutung von diesem Vers):„Dies bedeutet: indem ihr von Allāhs Befehl an euch und Seiner Sharî’ah zu der Aussage eines anderen außer Ihm abweicht und Ihm so einem anderen vorzieht, dann ist dies der Shirk.“Aus diesem Grund ist jeder ein Mushrik, der einem Gelehrten, Anführer oder Herrscher bei seinem Verbieten gehorcht, von dem, was Allāh erlaubt hat, oder beim Erlauben, von dem was Allāh verboten hat, (welche sie) in ihren Fatāwā oder Gesetzen (erlassen haben), mit denen sie die Diener beherrschen, (und) damit als Herren anstelle von Allāh angenommen werden. Darauf weist auch die Aussage Allāhs – über alles Erhaben ist Er – Ahl Al-Kitāb (über die Leute der Schrift):„Sie haben ihre Rabbiner und ihre Mönche zu Herren genommen statt Allāh [..]“ (Al-Taubah: 31)
Mit der Annahme der Rabbiner und Mönche zu Herren ist hier nicht der Sujûd und Ruku‘ ihnen gegenüber gemeint. Vielmehr ist dies durch den Gehorsam gegenüber ihrem Urteil, ihrer Gesetzgebung, des Erlaubens und Verbietens (entgegen der Gesetze Allahs), geschehen, denn diese (Art der) Gehorsamkeit ist niemandem gegenüber erlaubt, außer Allāh – Gepriesen und Erhaben ist Er - . Deswegen kritisierte Allāh - der über alles Erhabene - in der Fortsetzung des Verses dies von ihnen und sagte:„ …wo ihnen doch nur befohlen worden ist, einem einzigen Gott gegenüber ‘Ibādah zu vollrichten. Es gibt keinen Gott außer Ihm. Preis sei Ihm! (Erhaben ist Er) über das, was sie Ihm beigesellen (Shirk).“Der Gepriesene und über alles Erhabene sagte auch über jene, die etwas anderem, als Seiner Gesetzgebung gehorchen und folgen:„Oder haben sie (etwa) Teilhaber, die ihnen als Dîn9 festgelegt haben, was Allāh nicht erlaubt hat? Wenn es nicht das (bereits ergangene) Wort der Entscheidung (des Aufschubs bis zum Jüngsten Gericht) gäbe, wäre zwischen ihnen wahrlich (schon jetzt) entschieden worden. Und gewiss, für die Ungerechten wird es schmerzhafte Strafe geben.“ (Ash-Shûrā: 21).
So nehme dich gut in Acht – möge Allāh mir und dir barmherzig sein -, denn dadurch sind viele Leute unserer Zeit verloren gegangen10.

RE: Die Bedeutung der ‘Ibādah
in Aqidah, Tauhid und Fiq 26.01.2014 11:00von mujaheeda • 84 Beiträge
Die Eigenschaften der richtigen ‘Ibādah:Damit die ‘Ibādah nach der Art ist, die Allāh von uns forderte, muss sie von drei Sachen begleitet sein, und zwar:
1. Al-Ĥub (Die Liebe)
2. Al-Khauf (Die Furcht)
3. Al-Raĵā‘ (Die Hoffnung)
1 – So gebühren wir Allāh, dem über alles Erhabenen, die ‘Ibādah aus Liebe zu Ihm – gepriesen ist Er -, denn Allāh lobte Seine Diener damit, als Er sagte:„Aber die Gläubigen sind stärker in ihrer Liebe zu Allāh.“ (Al-Baqarah: 165)
2 –Ebenso gebühren wir Allāh die ‘Ibādah aus Furcht vor Ihm und Seiner Strafe – Gepriesen ist Er - . Der Erhabene sagte:„Fürchtet sie aber nicht, sondern fürchtet Mich, wenn ihr gläubig seid!“ (Al-Imrān: 175)der Gepriesene sagte auch:„sie rufen ihren Herrn in Furcht und Begehren an.“ (Al-Saĵdah: 16),Also fürchtend Seiner Strafe und begehrend Seiner Vergebung, Seines Paradieses und Seines Lohns.
3 – Und ebenso die Hoffnung: Der Erhabene sagte:„und sie hoffen auf Seine Barmherzigkeit und fürchten Seine Strafe. Gewiss, die Strafe deines Herrn ist furchtbar.“ (Al-Isrā‘: 57)So gebühren wir Allāh, dem über alles Erhabenen, die ‘Ibādah durch die Liebe, durch Furcht vor Seiner Strafe und hoffend auf Seine Barmherzigkeit und Seinen Lohn zur gleichen Zeit, und dies ist der Zustand der Frommen und ihr Bestreben, und dies ist die Eigenschaft der richtigen ‘Ibādah, die Allāh von Seinen Dienern verlangt.
Aus diesem Grund sagte einer der Salaf (frommen Vorgänger):„Wer Allāh die ‘Ibādah allein mit der Liebe gebührt, ist ein Ketzer11 ...
Und wer Ihm mit der Furcht alleine die ‘Ibādah gebührt, ist ein Haruri12 ... Und wer Ihm mit der Hoffnung alleine die ‘Ibādah gebührt, ist ein Murĵi‘13. Der Besitzer der Sunnah jedoch vereint all dies.“14

RE: Die Bedeutung der ‘Ibādah
in Aqidah, Tauhid und Fiq 26.01.2014 11:04von mujaheeda • 84 Beiträge
Die Bedingungen für die Annahme der ‘Ibādah:Die Bedingungen für die Annahme der ‘Ibādah sind:• Al-Imān (Der Glaube)• Al-Ikhlās (Der Die Aufrichtigkeit für Allāh)• Al-Ittibā‘ (Die Folgsamkeit)Und die ‘Ibādah eines ‘Ābid (Dieners) wird nur angenommen, wenn diese (drei) allesamt gemeinsam vorhanden sind.So ist die ‘Ibādah ohne Imān abgelehnt.
Der über alles Erhabene sagte:„Wer rechtschaffen handelt, sei es Mann oder Frau, und dabei gläubig ist, den werden Wir ganz gewiss ein gutes Leben leben lassen. Und Wir werden ihnen ganz gewiss mit ihrem Lohn das Bestevon dem vergelten, was sie taten.“ (Al-Naĥl: 97),so machte Er den Imān zu einer Bedingung dafür.Ebenso der Ikhlās, ohne dem wird die ‘Ibādah nicht angenommen.
Der Erhabene sagte im Hadîth Al-Qudsî:„Ich bin Der, Der am meisten von den Teilhabern auf den Shirk verzichtet. Wer eine Tat tut und dabei einem anderen Mir beigesellt, den lasse Ich samt seinen Shirk.“15
So nimmt Allāh der Erhabene von den Taten nichts an, außer dass, was an Ihn allein gerichtet wird. Und die Folgsamkeit (ist eine Bedingung für die Annahme der ‘Ibādah); denn Allāh nimmt von der ‘Ibādah nichts an, außer was Seiner Sharî‘ah (Gesetzgebung) entspricht, also (gemäß Seiner Gesetzgebung) richtig ist. Der Gesandte – Allāhs Segen und Frieden seien auf ihn – sagte:„Wer in diese Sache von uns (im Islām) etwas erneuert, was nicht davon ist, dann ist es abgelehnt.“ (Überliefert von Muslim)Ich bitte Allāh den über alles Erhabenen, dass er mir und dir zur richtigen ‘Ibādah verhilft, unsere Taten annimmt und unser Ende gut ausgehen lässt.

RE: Die Bedeutung der ‘Ibādah
in Aqidah, Tauhid und Fiq 26.01.2014 11:09von mujaheeda • 84 Beiträge
Fussnoten:
1 Anmerkung des Übersetzers: Plural von ‘Ibādah
2 Anmerkung des Übersetzers: Damit er sie allesamt (alleinig) für Allāh - dem über alles Erhabenen – gebührt.
3 Anmerkung des Übersetzers: Nadhr ist eine Art von Schwur bzw. ein Eid, bei dessen Erfüllung man sich zueiner bestimmten Handlung verpflichtet.
4 Anmerkung des Übersetzter: überliefert u.a. bei Al-Tirmidhî, Abû Dawûd, Ibn Māĵah
5 Anmerkung des Übersetzers: Der ‘Abid ist eine Person, die eine ‘Ibādah verrichtet.
6 Anmerkung des Übersetzers: Das Gegenteil vom Islām, sprich Unglaube (also alle Überzeugungen, Taten oderAussagen, welche dem Islām widersprechen und von ihm austreten lassen)
7 Anmerkung des Übersetzers: Für eine ausführliche Erklärung siehe „Dies ist unsere Aqîdah“ von Shaykh AbûMuĥammad Al-Maqdisî
8 Jemand der Allāh etwas beigesellt.
9 Anmerkung des Übersetzers: Lebensordnung und Gesetzgebung
10 Darunter fallen auch die abtrünnigen Herrscher, die den Islām (von sich) behaupten und mit den Gesetzen derJuden und Christen herrschen. So sind auch sie Mushrikûn, auch wenn sie selbst nicht die Gesetzgebung ausübenwürden und das, was Allāh erlaubte, verbieten, oder das erlauben, was Allāh verboten hat. Weil ihr bloßesGehorchen der Juden und Christen im Einführen ihrer Gesetze (die das Verbotene erlauben und das Erlaubteverbieten) statt Allāhs Urteil, ist ein großer Shirk (also eine ‘Ibādah gegenüber jemand anderem außer Allāh –Gepriesen und über alles Erhaben ist Er -). Denn jene (im Vers erwähnten) arabischen Mushrikûn hatten mit denMuslimen über ein einziges Urteil des Islām diskutiert, nämlich die Schlachtung. Da bezeichnete Allāh –Gepriesen und über alles Erhaben ist Er – das Gehorchen und Folgen davon als Shirk. Wie ist es dann mit dem,der den Juden und Christen folgt und gehorcht, durch die vollständige Einführung ihrer Gesetze, demgemäßallesamt danach urteilen, und Allāhs Urteil vollkommen belässt?!
11 Wie es manche Ŝufîs behaupten; dass sie Allāhs Geliebte seien, die Ihm, nur aus Liebe, die ‘Ibādah gebühren,und nicht aus Furcht vor Seiner Strafe oder aus Hoffnung auf Seiner Vergebung und Seinem Lohn! So war diesvon den größten Ursachen ihres Irregehens und der Abweichung, weil sie dem Befehl Allāhs – Gepriesen undErhaben ist Er – widersprachen, in dem Er uns befahl Ihm, mit der Furcht und Hoffnung beiderseits, die ‘Ibādahzu gebühren, so sagte Er: „Und stiftet auf der Erde nicht Unheil, nachdem sie in Ordnung gebracht wordenist! Und ruft Ihn in Furcht und Begehren an. Gewiss, die Barmherzigkeit Allāhs ist den Gutes Tuendennahe.“ (Al-A’rāf: 56) Und diese in die Irre gegangenen verstehen und wissen es nicht besser als die Prophetenund Allāhs fromme Diener, die Allāh damit beschrieb; dass sie ihren Herrn fürchtend und hoffend anbeten undEr sie damit lobte!
12 Die Haruriyyah: sind die Khawāriĵ, die zu der Stadt Haura‘ bezogen werden, weil sie als erstes dort inErscheinung traten.
13 Die Murĵi’ah sind jene, welche die Taten vom Imān verschieben und vernachlässigen. Sie machen diese nichtzu einer Bedingung oder Säule des Imāns, wie viele der Menschen in der heutigen Zeit sagen, wenn sie zumBeten oder zu sonstigen Pflichten aufgefordert werden: „Allāh ist Allvergebend und Barmherzig“ ohne, dass sieetwas von diesen Taten erfüllen.
14 Anmerkung des Übersetzers: wie es z.B. Shaykh Al-Islām Ibn Taymiyyah in der Sammlung „Al-Fatāwā“erwähnte

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