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Die Reinheit - at Tahara
‚Allah liebt die Reumütigen, und Er liebt die, die sich rein halten.’(Qur´an 2:222)1. AllgemeinesDer Gesandte Allahs sagte: “Stellt euch vor, jemand von euch hätte vor seiner Haustür einen Fluss, in dem er fünfmal am Tag baden würde; würde dann etwas von seinem Schmutz an ihm zurückbleiben?“ Die Leute antworteten: „Nichts von seinem Schmutz würde an ihm zurückbleiben.“ Der Prophet sagte: „Genauso ist es mit den fünf Gebeten, durch die Allah die Sünden tilgt.” (Sahih al-Buhari Hadith Nr. 505)
a. Im Bereich der Ibadat (gottesdienstlichen Handlungen) spielt die „rituelle Reinheit“ – Tahara als Voraussetzungfür die Durchführung vieler gottesdienstlicher Handlungen eine besondere Rolle.
1 Die körperliche Reinheit korrespondiert mit der Reinheit im Herzen. So sollte man jede physische Reinigung nutzen, um die Absicht der Reinigung des Charakters im Herzen zu stärken.b. Der Tahara steht die (rituelle) Unreinheit entgegen. Grob können die Zustände der Unreinheit in zwei Bereiche geteilt werden
2:Erstens solche, die durch äußere Einwirkung verursacht werden (z.B. menschlicher Urin an der Kleidung). Diese müssen entfernt und gereinigt werden.
3 Die Rechtsgelehrten sind sich uneinig, ob es eine allgemeine Pflicht ist, Unreinheiten von sich zu entfernen, oder nur dann, wenn man die Waschung für das Gebet (Wudu) vornimmt. Imam Malik verneint die allgemeine Pflicht.
4 Imam asch-Schafi’i hingegen bejaht die Verpflichtung und dies ist aufgrund verschiedener Ahadith, die zum Reinigen nach dem Toilettengang auffordern, die besser begründete der beiden Ansichten. Im Detail gibt es verschiedene Vorschriften.Zweitens solche, die aufgrund islamischrechtlicher Bestimmungen als unrein angesehen werden (z.B.Geschlechtsverkehr). Hierbei kann eine kleine und eine große Unreinheit unterschieden werden. Die kleine Unreinheit erfordert die kleine rituelle Waschung - Wudu (Abdest) - als rituelle Reinigung nach bestimmten Regeln (Teilkörperwaschung). Die große Unreinheit erfordert Ghusl (die rituelle Ganzkörperwaschung). Wudu und Ghusl werden in jeweils eigenen Kapiteln ausführlich erläutert.
c. Voraussetzung für die Reinigung ist in der Regel das Vorhandensein von reinem und reinigendem Wasser.

RE: Die Reinheit - at Tahara
in Aqidah, Tauhid und Fiq 26.01.2014 19:34von mujaheeda • 84 Beiträge
2. Die Arten des Wassers
5„[…] Und Wir senden reines Wasser vom Himmel nieder.“ (Qur’an 25/48)
a. Man kann unterschiedliche Arten des Wassers unterscheiden. So gibt es unter anderem Meereswasser, Regenwasser, Flusswasser, Quellwasser, Brunnenwasser oder Schmelzwasser. Im Hinblick auf die Reinheit und die Reinigungstauglichkeit wird unterschieden:Reines und reinigendes Wasser (tahur), welches zur Entfernung der Unreinheiten und zur rituellen Reinigung benutzt werden kann, wie in der Regel gewöhnliches Leitungs(trink)wasser. Dieses Wasser umfasst all das, was als „Wasser“ bezeichnet wird.
6Darunter fallen „natürliche“ Gewässer wie Schnee-, Hagel- und Regenwasser
7und Meereswasser.
8Hat bloß ein Mensch
9oder ein Tier, welches zum Verzehr erlaubt ist,
10von dem Wasser getrunken, gilt das Wasser dennoch nicht als verunreinigt. Fallen kleine Mengen reiner (z.B. abgefallene Blätter) oder unreiner wasserunlöslicher Substanzen hinein, die die Eigenschaften des Wassers (Farbe, Geschmack, Geruch) nicht verändern, bleibt das Wasser reinigend.
11Bei letzteren hält Imam Schafi’i einebestimmte Mindestwassermenge für erforderlich.
12 Wasser, welches grundsätzlich rein und reinigend ist, dessen Verwendung jedoch verpönt (makruh) ist. Das ist nach Ansicht mancher etwa Wasser aus einem Gefäß aus dem eine Katze
13oder ein Raubvogel getrunken hat.
14Trinkwasserreste von Raubvögeln bzw. Raubtieren, Eseln und Maultieren werden insb. in der hanafitischen Rechtsschule als unrein oder zumindest als verpönt betrachtet.
15Im Detail gibt es eine Reihe von Fällen, in denen die Verwendung des Wassers von einigen Gelehrten als verpönt angesehen wird, obwohl es reinigend ist, etwa Wasser aus einem gewaltsam eingenommenen Brunnen oder Wasser, das mit unerlaubtentwendetem Brennstoff erhitzt wurde usw.
16Reines, aber nicht reinigendes Wasser (tahir). Wird Wasser mit reinen Substanzen derart vermischt, dass es sich im Hinblick auf Aussehen, Geschmack oder Geruch verändert bzw. nicht mehr als Wasser bezeichnet werden kann, dann bleibt es rein, verliert aber die reinigende Wirkung (z.B. Tee).
17Manche der Gelehrten zählen bereits bei der Waschung benutztes Wasser dazu.
18Angesichts der Tatsache, dass es keinen direkten Beweis dafür gibt, dass dieses Wasser nicht reinigend ist, ist die Ansicht vorzuziehen, dass es sehr wohl reinigend ist,
19zumal der Gläubige nicht unrein ist und die Berührung mit Reinem nicht zur Unreinheit führt.
20Ein Mann, welcher den Propheten begleitete, berichtete: „Allahs Gesandter verbot einer Frau in dem von einem Mann übrig gebliebenem Wasser zu baden und einem Mann in dem von einer Frau übrig gebliebenen Wasser zu baden. (Stattdessen) sollten beide es schöpfweise nutzen.
21Dieses Verbot impliziert nach der korrektesten Ansicht nur ein Verpöntsein und kein absolutes Verbot.
22Ibn ’Abbas (r.a.) berichtete: „Der Prophet pflegte sich mit dem von Maimuna (r.a.) übrig gelassenen Wasser zu baden.“ (Muslim). Und Abu Dawud, at-Tirmidhi und IbnMadscha berichteten, dass eine der Frauen des Propheten ein Bad aus einem Gefäß nahm, dann der Prophet kam und als er ein Bad aus diesem (Gefäß) nehmen wollte, sie zu ihm sagte: „Ich war sexuell unrein.“ Er sagte: „Wasser wird nicht sexuell unrein.“
23Fließendes Wasser oder solches größerer Menge wird dann als nicht reinigend betrachtet, wenn es in Geschmack, Farbe oder Geruch von Wasser im „Grundzustand“ abweicht.
24Unreines Wasser (nadschis).Das ist in erster Linie „stehendes“ Wasser geringer Menge, worin eine unreine Substanz gefallen ist.
25Ein Teil der Gelehrten stellt hierbei allgemein darauf ab, ob das Wasser seine Grundeigenschaften in Aussehen, Geschmack und Geruch verändert hat
26und betrachtet das Wasser unabhängig von der Berührung mit unreinen Substanzen, sei das Wasser selbst in großer Menge oder in kleiner Menge vorhanden, als rein.
27Dies beruht vor allem auf einem von Abu Sa’id al-Hudriyy (r.a.) berichteten Hadith des Propheten aus Anlass der Frage nach der Waschung mit Wasser aus dem Brunnen Bi’r Buda’a,
28in welchen verschiedene Unreinheiten gelangten, worin er ausdrückte, dass Wasser rein ist und nichts es verunreinigt.
29Ein anderer Teil geht davon aus, dass Wasser geringer Menge durch die Berührung mit unreinen Substanzen verunreinigt wird, Wasser großer Menge hingegen nicht, wobei es aufgrund divergierender Überlieferungen (mit unterschiedlichen Mengenangaben) Differenzen darüber gibt, welche Menge als ausreichend groß betrachtet werden kann.
30So berichtete Abdullah ibn ’Umar: Allahs Gesandtesagte: „Wenn genug Wasser vorhanden ist um zwei Gefäße (Qulla) zu füllen, so nimmt es keine Unreinheit auf.“ In einer Überlieferung: „Es wird nicht unrein.“
31;Am ehesten ist davon auszugehen, dass es keine „klare“ Definition darüber gibt, welche Menge als gering und welche als groß anzusehen ist.&
32Wasser geringer Menge, von dem ein Hundgetrunken hat, wird an sich als unrein erachtet.
33Wasser, von dem ein Raubtier getrunken hat, ist hingegen nachder vorzuziehenden Ansicht nicht als unrein zu betrachten.
34 Unreines Wasser wird dadurch gereinigt, dass esauf natürliche Weise seine charakteristischen Eigenschaften wiedererlangt oder indem eine große Menge reines Wasser hinzugefügt wird, so dass sich die Unreinheit gänzlich auflöst.
35b. Ist der Muslim im Zweifel darüber, ob ein Wasser reinigend ist oder nicht, so geht er davon aus, dass es reinigend ist. Nur wenn es ein klares Anzeichen dafür gibt, dass es unrein ist, wird es als solches behandelt. Ist es nicht möglich zwischen reinem und unreinem Wasser zu unterscheiden, so lässt man am besten beide und verrichtet die Ersatzreinigung mit Erde – Tayammum.
36Näheres dazu weiter unten.____________________________________________

RE: Die Reinheit - at Tahara
in Aqidah, Tauhid und Fiq 26.01.2014 19:47von mujaheeda • 84 Beiträge
3.2 Blut
Der Verzehr von austretendem Blut von Tieren ist verboten. Das ist in erster Linie solches, welches beim Schlachten austritt. 45 Was davon jedoch in den Blutgefäßen des Tieres verbleibt, ist wie unter anderem Ibn al-Mundhir berichtet, erlaubt.46 Nach einem Teil der Gelehrten erfordern größere Mengen Blut die Neudurchführung der Gebetswaschung (Wudu). 47Al-Hassan berichtet, dass die Muslime zu beten pflegten, obwohl sie bluteten. 48 Nach Ibn Taimiyya muss Blut und Eiter beseitigt werden, es gibt jedoch keinen Beweis für deren Unreinheit.49______________________________

RE: Die Reinheit - at Tahara
in Aqidah, Tauhid und Fiq 26.01.2014 19:50von mujaheeda • 84 Beiträge
3.3 Schweine, Hunde, Raubtiere, Pferde, Esel und andere Tierea. Die Unreinheit von Schweinefleisch ist allgemein bekannt. 50 Was ein Hund mit der Schnauze berührt, muss sieben Mal ausgewaschen werden, einmal davon (nach gewichtigerem Dafürhalten: beim ersten Mal) mit Erde (bzw. entsprechendem Waschmittel 51).52 Daher wird auf die Unreinheit des Speichels des Hundes geschlossen, wobei einzelne Gelehrte meinen, dass das Gebot des Auswaschens nur mit der Berührung der Schnauze und Zunge des Hundes mit unreinen Dingen zusammenhängt. Ob der Hund an sich unrein ist, ist strittig, wird aber von der Mehrheit befürwortet. Per Analogie wird mitunter von der Unreinheit des Speichels auf die Unreinheit des Schweißes und damit des Körpers des Tieres geschlossen. Diese Analogie ist jedoch aus dem Grund unberechtigt, weil der Hund hauptsächlich seinen Körper über das Hecheln, somit über Mund und Zunge, kühlt und nicht über Schweiß am Körper. Manche Gelehrte, wie Imam Malik, sehen den Hund als an sich reines Tier an, zumal die von einem Jagdhund erlegte Beute trotz Berührung mit seinem Speichel zu essen erlaubt ist. 53 Es sollte noch erwähnt werden, dass ein Muslim keinen Hund im Haus halten soll, 54 außer er tut dies aus Notwendigkeit (insb. Jagdhund, Blindenhund, trainierte Polizei- und Rettungshunde).55b. Die Haut von (verendeten) Tieren wird durch Gerben gereinigt. 56 Schweineleder wird dennoch als verbotenangesehen. 57c. Es ist verboten, Fleisch von Raubtieren mit Reißzähnen (z.B. Löwe, Wolf) und von Raubvögeln mit Klauen (z.B. Adler) zu essen. 58 Abu Tha’laba (r.a.) berichtete: „Der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) verbot uns den Verzehr von allen Raubtieren mit Reißzähnen.“ 59 Das Fleisch von Tieren, deren Nahrung aus Unreinem bzw. Verbotenem besteht (al-Dschallalah), ist nicht erlaubt (nach anderen Sichtweisen nur makruh). Werden sie aber eine Zeit lang abgeschlossen gehalten und wird ihnen nur Reines zu essen gegeben, so verändert sich ihr Zustand und sie können verzehrt werden, weil der Grund für das Verbot ihres Verzehrs im ihrem Verzehr von Unreinheiten liegt und dieser Grund weggefallen ist. 60 Was das Fleisch von Pferden angeht, so ist es nach der überwiegenden Ansicht erlaubt. 61 Ein Teil der Gelehrten erachtet das Essen ihres Fleisches als verpönt (makruh), einige sehen es jedoch als verboten an, letztere Ansicht ist aber schwach. 62 Eselsfleisch des zahmen Esels ist hingegen verboten. 63 Dschabir ibn Abdullah (r.a.) berichtete: „Der Prophet (s.a.w.s.) verbot uns am Tage der Schlacht von Haibar das Fleisch der (zahmen) Eselund erlaubte uns das Pferdefleisch.“ (al-Buhari Nr. 5520) Ein Teil der Gelehrten steht auf dem Standpunkt, dass nur die im Qur’an explizit genannten Speisen von sich aus verboten sind. In Sure 6/145 heißt es: „Sprich: ‚Ich finde in dem, was mir offenbart worden ist, nichts, was einem Essenden, der es essen möchte, verboten wäre, es sei denn …’“ Die Malikiten sehen Raubtierfleisch nur als makruh (verpönt) an. Manche gehen davon aus, dass es sich beim Verbot des Essens von Fleisch des zahmen Esels um ein zeitweiliges Verbot aufgrund eines bestimmten Grundes handelte und dass nach Wegfall des Grundes auch das Verbot weggefallen sei. 64 So gab etwa Ibn Abbas (r.a.) zu erkennen, dass es möglich war, dass das Fleisch des zahmen Esels nicht verboten wurde, weil es von sich aus verboten war, sondern weil die Esel als Reittiere benutzt wurden. 65___________________________________

RE: Die Reinheit - at Tahara
in Aqidah, Tauhid und Fiq 26.01.2014 19:59von mujaheeda • 84 Beiträge
3.4 Urin, Exkremente und Erbrochenes
Exkremente und Urin sind grundsätzlich unrein. Ausscheidungen von Tieren, deren Verzehr erlaubt ist, werden jedoch voneinem Teil der Gelehrten (z.B. Imam Ibn Hanbal, asch- Schafi’i) als rein angesehen.
72 Dafür spricht, dass der Prophet (sall ALLAHU alayhi wa salam.) Kamel-Urin in Verbindung mit deren Milch zu Heilungszwecken empfahl.
73 Bezüglich des Urins von Babys gibt es eine Ausnahme. Urin eines männlichen Babys welches noch nicht „isst“, sondern gestillt wird, bzw. die Stelle, die mit dem Urin in Berührung gekommen ist, muss nur mit Wasser bespritzt werden.
74 Isst das männliche Baby bereits feste Nahrung oder handelt es sich um Urin eines weiblichen Babys, so muss es mit Wasser gewaschen werden.
75 In Bezug auf Erbrochenes gibt es keine authentische Grundlage für die Unreinheit, sei es wenig oder viel,
76 obwohl dies von den vier Rechtsschulen als unrein betrachtet wird.77__________________________

RE: Die Reinheit - at Tahara
in Aqidah, Tauhid und Fiq 26.01.2014 20:15von mujaheeda • 84 Beiträge
3.5 Al-Wadi, al-Madhi und al-Mania.
Al-Wadi ist eine weiße Flüssigkeit, die nach dem Urinieren austreten kann.
Al-Madhi ist die Erregungsflüssigkeit (weiße klebrige Flüssigkeit) bei Männern, die jedoch auch bei Frauen austreten kann. Bei beiden ist – basierend auf authentischen Ahadith – nur das Abwaschen des Geschlechtsorgans und die Wiederholung der kleinen rituellen Waschung – Wudu/Abdest erforderlich.
78 Der Austritt von Spermien (al-Mani), egal ob während des Schlafes oder im Wachzustand, erfordert hingegen die rituelle Ganzkörperwaschung – Ghusl zur Herstellung der rituellen Reinheit.
79b. Ob das Sperma an sich rein oder unrein ist, wird unterschiedlich beurteilt.
80 Ein Teil sagt, dass es unrein ist, weil es gereinigt werden muss und weil es aus dem Harnkanal ausgeschieden wird. Vorzuziehen ist die Ansicht, dass Sperma an sich rein ist.
81 Ist es feucht, muss es aber weggewaschen werden. Aus den Überlieferungen ergibt sich allerdings, dass es nur abgekratzt bzw. abgerubbelt werden muss, wenn es trocken ist und dass man dann mit der Kleidung beten kann. 82 Ibn Abbas (r.a.) berichtet auch, dass der Prophet (s.a.w.s.) auf eine Frage hin, das Sperma mit Nasenschleim und Speichel verglichen hat und darauf hinwies, dass es ausreichend sei, es wegzuwischen. 83___________________________

RE: Die Reinheit - at Tahara
in Aqidah, Tauhid und Fiq 26.01.2014 20:17von mujaheeda • 84 Beiträge
3.6 Alkohol und Zigarettena.
Nach Ansicht der Mehrheit der Gelehrten ist Alkohol unrein.
84 Im Qur’an (5/90) heißt es „O Ihr, die ihr Iman habt! Berauschendes, Glücksspiel, Opfersteine und Orakelpfeile sind ein Gräuel, ein Werk Satans. So meidet sie, auf dass ihr erfolgreich seid.“b. Ein Teil der Gelehrten sieht Alkohol hingegen dem Grunde nach als rein an, weil sie die Unreinheit nicht wörtlich nehmen, sondern im abstrakten Sinne. As- San’ani weist z.B. darauf hin, dass etwas ursprünglich rein sein kann, trotz seines Verbotes, ebenso wie etwa Haschisch rein, aber verboten ist.
85 Das im Qur’an verwendete Wort „ridschs“ impliziert zwar Unreinheit, doch kann dies im gegebenen Zusammenhang nur als geistige Unreinheit angesehen werden, zumal etwa das gleichzeitig genannte Glücksspiel offensichtlich nicht physisch unrein sein kann. Außerdem spricht dafür, dass der Prophet (s.a.w.s.), nachdem das Alkoholverbot offenbart wurde, nicht anordnete, die Gefäße, in denen Alkohol bewahrt wurde, zu reinigen. Dies ist die daher vorzuziehende Ansicht, da es keinen definitiven Beweisfür seine physische Unreinheit gibt und die allgemeine Regel die ist, dass die Dinge rein sind, außer die Unreinheit wird bewiesen. Wenn Alkohol also als Getränk oder im Zusammenhang mit Nahrung verwendet wird, so ist dies verboten. Es gibt aber keinen Beweis für ein anderweitiges Verbot nach Notwendigkeit, wie etwa als Desinfektionsmittel oder als Bestandteil reinigender Produkte oder als Rasierwasser,
86 so dass die Verwendung solcher Mittel zulässig ist.
87 Dennoch ist generell die Verwendung alkoholfreier Produkte vorzuziehen.c. Geht man jedoch von der Unreinheit von Alkohol aus, so erklärt Scheich Abdulaziz al-Fawzan, dass Produkte, die Alkohol enthalten, dann als erlaubt anzusehen sind, wenn sich der verbotene unreine Stoff, nämlich Alkohol, in dem reinen Stoff „auflöst“, sodass er keine Wirkung mehr hat (weder seine berauschende Wirkung, noch sein Geruch oder sein Geschmack) und die Eigenschaften derreinen Substanz dadurch nicht verändert werden (z.B. Kleinstmenge an Alkohol in Medikamenten).88

RE: Die Reinheit - at Tahara
in Aqidah, Tauhid und Fiq 26.01.2014 20:22von mujaheeda • 84 Beiträge
d. Ergänzend 89 soll nur erwähnt werden, dass das weit verbreitete „alkoholfreie Bier“ nach einigen Gelehrten nicht erlaubt ist.
90 Dies deswegen, weil es trotz Bezeichnung als alkoholfrei dennoch Restbestände von Alkohol enthält und einem Muslim auch kleine Mengen von dem, was berauscht, verboten sind. Auch wenn man die Meinung vertreten sollte, dass die Mengen so gering sind, dass sie sich in der erlaubten Substanz völlig auflösen, so ist es doch so, dass das Trinken solcher Getränke das Tor für die Verleitung zum Trinken des normalen Bieres öffnet und ein offensichtliches Nachahmen nichtmuslimischer Praktiken darstellt. Es gibt aber auch die Ansicht, dass es nur auf den Alkoholgehalt und die berauschende Wirkung ankommt.
91e. Hinsichtlich anderer Getränke (insb. Sodagetränke) ist es ist konsequent primär darauf abzustellen, ob ein Getränk in größeren Mengen berauscht – dann ist es auch in kleineren Mengen ebenso verboten. Anderenfalls ist es nicht verboten, wenn Alkohol in geringsten Mengen bei der Erzeugung entsteht, aber das Getränk in keinem Fall berauschend ist; anders wäre es nur, wenn in ein (fertiges) alkoholfreies Getränk Alkohol (wenn auch in kleinen Mengen) hinzugefügt wird – dann müsste man untersuchen, ob die Menge des Getränkes so groß ist, dass sich der Alkohol völlig auflöst und seine Eigenschaften und Wirkungen im Getränk verliert bzw. seine Substanz chemisch verändert.
92f. Alkohol, welcher auf natürliche Weise zu Essig wird, ist nach allgemeiner Ansicht erlaubt (halal). Ob Essig erlaubt ist, wenn er künstlich aus Alkohol hergestellt wird, wird von manchen bejaht, weil der ursprüngliche Zustand geändert wurde und es sich nicht mehr um Alkohol handelt, von anderen aber verneint, weil sie meinen, dass er dadurch nicht rein wird und man sich von Alkohol fern halten muss und unter Berufung auf Ahadith von Anas ibn Malik (bei Muslim und Tirmidhi), sowie von Abu Talha (bei Abu Dawud und Tirmidhi) über das Verbot der Verwendung von Wein zurHerstellung von Essig nach einer entsprechenden Frage an den Propheten (sall ALLAHU alayhi wa salam.)
.93 Dschabir (r.a.) berichtet,dass der Prophet (sall ALLAHU alayhi wa salam.) einmal seine Familie nach etwas Zukost zum Brot fragte. Sie erzählten ihm, dass esnichts außer Essig gab. Er ließ ihn sich bringen und begann, seine Mahlzeit zu sich zu nehmen und sagte: "Welch gute Zukost ist Essig! Welch gute Zukost ist Essig!"
94 Die Gelehrten des Europäischen Fatwa-Rates haben das Thema mitsamt den Belegen diskutiert und die erste Meinung befürwortet, dass von Alkohol „hergestellter“ Essig (also solcher der nicht natürlich aus Alkohol entsteht), erlaubt ist.
95g. Zigaretten sind nicht unrein, weswegen es nicht schadet, sie während des Gebetes bei sich zu tragen.
96 Ob das Rauchen an sich gestattet ist, wird kontrovers diskutiert.
97 Unter dem Aspekt der Geldverschwendung ohne irgendeinen Nutzen, wird es von manchen als erlaubt, aber verpönt (makruh) angesehen. „[…] und verschwendet nicht, wahrlich, die Verschwender sind die Brüder der Satane […]“ (Qur’an 17/26-27) Einige Gelehrte argumentieren mit der schädlichen bis tödlichen Wirkung von Zigaretten und verbieten diese aus dem Grund.
98 Der Mensch soll sichnicht selbst zugrunde richten bzw. töten.“[…] und tötet euch nicht selbst, Allah ist gewiss barmherzig mit euch.“ (Qur’an 4/29) Unter diesem Aspekt ist am ehesten davon auszugehen, dass das Rauchen dann als verboten gilt, wenn man einen direkten Schaden erwarten kann,
99 und das ist dann, wenn man befürchten muss, der Sucht zu verfallen oder aufgrund des körperlichen Zustandes damit rechnen muss, dass das Rauchen ein bestehendes Leiden verschlimmern oder ein neues auslösen kann. Da man aber nicht weiß, in welchen Abständen man rauchen kann, ohne tatsächlich einen gesundheitlichen Schaden davonzutragen oder tatsächlich süchtig zu werden, ist das Rauchen jedenfalls als verpönt, an der Grenze zum Verbot anzusehen._______________________

RE: Die Reinheit - at Tahara
in Aqidah, Tauhid und Fiq 26.01.2014 20:50von mujaheeda • 84 Beiträge
3.7 Behälter und Utensiliena.
Alle Gegenstände, die aus Erlaubtem hergestellt wurden, sind erlaubt und können verwendet werden. Eine Ausnahme stellen Behälter wie Teller und Töpfe oder Gefäße bzw. Gläser dar, die aus Gold oder Silber oder aus einem Gemisch der beiden hergestellt wurden.
100 Aus diesen darf man nicht essen oder trinken, man darf sie aber auf anderweitige Weise verwenden.
101 Dies gilt sowohl für Männer, als auch für Frauen.
102 Der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) sagte: „Trinkt nicht aus Gold- und Silbergefäßen und esst nicht aus Gold- und Silbertellern. Denn diese sind für sie (d.h. die Götzendiener) im Diesseits und für euch im Jenseits.“ (al-Buhari, Muslim) Wenn aber ein Teller oder ein Becher beschädigt ist und mit (ein wenig) Silbermaterial repariert wird bzw. zusammengehalten wird, dann ist dies unbedenklich.
103 Bloß vergoldete oder versilberte Gefäße sind dann verboten, wenn man das Gold oder Silber abtrennen kann (Konsens), andernfalls nicht.
104b. Das Essen aus Geschirr von Nichtmuslimen ist erlaubt. Da Nichtmuslime allerdings unreine Dinge essen, insb.Schweinefleisch, soll man anderes Geschirr verwenden, wenn man es zur Verfügung hat. Es muss sichergestellt sein, dass das Geschirr rein ist. Im Zweifel sollte man es vorher reinigen.105________________________________

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